AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FIALA GmbH & Co. KG

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“) sofern der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Unsere AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB).

(3) Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, oder die Erbringung von Dienstleistungen, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(4) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, selbst wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung oder Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(6) Vom Käufer nach Vertragsschluss uns gegenüber abzugebende rechtserhebliche Erklärungen (Mängelanzeigen, Fristsetzung, Erklärung von Rücktritt/Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.

(2) Durch die Bestellung der Ware gibt der Käufer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Mit der Bestellung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

(4) Sollte für uns nach Abschluss des Vertrages erkennbar werden, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (wie z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen),

können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Preise

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager. Wünscht der Käufer eine Transportversicherung, so werden die hierfür anfallenden Kosten vom Käufer getragen. Anfallende Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben gehen zulasten des Käufers.

(3) Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall, gegen Rechnung zahlbar innerhalb 14 Tage mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tage nach Ausstellung, rein netto ohne Abzug; wahlweise gegen Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es hierzu einer weiteren Zahlungsaufforderung

bedarf. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(4) Wir sind berechtigt, trotz anders lautenden Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Über die Art der erfolgten Verrechnung werden wir den Käufer informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen durch den Käufer weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei Vorliegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

§ 5 Lieferung und Versand

(1) Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager. Als Erfüllungsort wird unser Lager vereinbart. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versendet (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Sonderwünsche bezüglich der Versandart werden nach Möglichkeit – gegen Erstattung der Mehrkosten – berücksichtigt.

(2) Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich. Teillieferung, Lieferung anderer Farben und Abpackungen oder dem Käufer zumutbare Ersatzlieferungen bleiben vorbehalten. Wir verpflichten uns zur Einhaltung schriftlich im Vertrag festgelegter Termine. Schadenersatzansprüche wegen Fristüberschreitung bestehen nicht, wenn der Käufer bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen umgehend verständigt wird. Können wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten

haben, nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung), so werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine eventuell vom Käufer erbrachte Gegenleistung werden wir in diesem Fall unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(3) Der Käufer kann uns 14 Tage nach Überschreitung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Käufer kann außer der Lieferung den Ersatz eines Verzugsschadens nur dann verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der von uns zu ersetzende Verzugsschaden wird auf höchstens 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware beschränkt. Uns bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist, oder der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert wird, in diesem Fall genügt die Meldung der Versandbereitschaft.

(5) Vorstehender Absatz findet auch bei Teillieferungen Anwendung.

§ 6 Umtausch und Rücknahme

Zum Umtausch mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet. Stimmen wir im Einzelfall einem Umtausch dennoch zu, so berechnen wir hierfür eine Beareitungsgebühr von 10 % des Nettowarenwertes. Die Bearbeitungsgebühr wird im Einzelfall jeweils vor Ausführung des Umtauschs bekannt gegeben. Die Ware ist unbeschädigt und unverändert in der Originalverpackung frei Haus zurückzusenden. Spezialanfertigungen und reduzierte Ware aus der Kollektion sind vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 7 Gewährleistung und Mängelbeseitigung

(1) Es gelten jeweils die zur Zeit des Vertragsabschlusses im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Gewährleistungsfristen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(3) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht

hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(4) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von uns stammt.

(5) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs 1 S 2 und 3 BGB). Wir übernehmen keine Haftung für öffentliche Äußerungen Dritter (Werbeaussagen).

(6) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, haben wir ein Wahlrecht, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt hiervon unberührt.

(7) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung solange zu verweigern bis der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist in diesem Fall jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(8) Der Käufer ist verpflichtet uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere ist er verpflichtet uns die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften unverzüglich zurückzugeben.

(9) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.

(10) In dringenden Fällen, wie beispielsweise zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Der Käufer muss bei der Selbstvornahme Hinweise von uns beachten und Reparaturanweisungen befolgen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

(11) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(12) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 8 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Wir haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Besteht die Pflichtverletzung nicht in einem Mangel, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Verjährung

(1) Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt abweichend von § 438 Abs 1 Nr 3 BGB für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers

gemäß § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.

(2) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß § 4 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

§ 11 Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

(2) Evt. Auftretende Marken oder Modellnamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller und werden nicht separat gekennzeichnet.

 

Änderungen von Modellen, Farben, Ausführungen und Preisen bleiben vorbehalten.

Stand: Januar 2010